Poistenie environmentálnej zodpovednosti

Seit Juli 2010 wird von der HDI-Niederlassung in der Slowakei die Umweltsanierungskostenversicherung angeboten. Dieses neue Produkt gewährt eine Deckung für Haftpflicht definiert im Gesetz Nr. 359/2007 Z.z. zur Vorbeugung und Sanierung von Umweltschäden, gemäß welchem die Betriebe Umweltschäden vorbeugen und Sanierungsmaßnahmen nach einem Umweltschadenseintritt vornehmen sollen.

Die Versicherung erstreckt sich auf:

  • die Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Fall einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern (umfasst die primäre Sanierung, ergänzende Sanierung und Ausgleichssanierung),
  • die Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Fall einer Schädigung des Bodens.

Der Versicherer erstattet auch die Kosten zur Abwendung oder Verminderung eines unmittelbar bevorstehenden und sonst unvermeidbar eintretenden Umweltschadens, ungeachtet dessen ob eventuell ein Schadensfall eintritt.

Gegenstand dieser Versicherung sind auch Kosten des Versicherten zur Bestimmung der Ansprüche und zur Abwehr gegen Ansprüche geltend gemacht seitens öffentlicher Behörden oder anderer Drittpersonen.

Wenn der Umweltschaden durch eine Tätigkeit oder ein mangelhaftes Produkt des Versicherten in dem örtlichen Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Nr. 2004/35/EG vom 21. April 2004 verursacht wird, leistet der Versicherer für die Ansprüche die sich aus den nationalen Umsetzungsgesetzen zu dieser Richtlinie in jeweiligem Staat ergeben.

Die Umweltsanierungskostenversicherung kann bei der HDI als Zusatzversicherung zur allgemeinen Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

Hinweis. Im Sinne des Gesetzes werden bestimmte Betriebe ab 1. Juli 2012 verpflichtet sein eine Finanzdeckung ihrer Umweltschadenhaftung sicherstellen, einschließlich der Kosten für Sanierungstätigkeiten und Sanierungsmaßnahmen für Beseitigung eines Umweltschadens und das während der ganzen Ausübungsdauer der gegebenen Tätigkeit.

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